Dieses Kapitel schreibt vor, WANN finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Abschluss erfasst oder ausgebucht werden sollen.
All die Abschnitte in IFRS 9, die sich auf Ansatz und Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beziehen, wurden weitgehend aus IAS 39 übernommen. Wir wiederholen zu Ihrem besseren Verständnis die entsprechende Zusammenfassung von IAS 39. Alle aus IAS 39 übernommenen Informationen sind hier eingerahmt.
Erstmalige Erfassung
IFRS 9 schreibt die Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit in der Darstellung der Vermögenslage (Bilanz) vor, wenn die Berichtseinheit Vertragspartei des Finanzinstruments wird.
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte
IFRS 9 enthält umfangreiche Angaben zur Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte. Bevor eine Entscheidung über die Ausbuchung getroffen wird, muss die Berichtseinheit feststellen, ob sich die Ausbuchung bezieht auf:
- einen finanziellen Vermögenswert (oder eine Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) insgesamt oder
- einen Teil eines finanziellen Vermögenswertes (oder einen Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte).
Der Teil muss folgende Voraussetzungen erfüllen (anderenfalls wird der Vermögenswert vollständig ausgebucht):
- Der Teil enthält nur spezifisch abgegrenzte Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert (oder einer Gruppe).
- Er umfasst lediglich einen exakt proportionalen (pro rata) Teil der Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes (oder einer Gruppe).
- Der Teil umfasst lediglich einen exakt proportionalen (pro rata) Teil spezifisch abgegrenzter Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes (oder einer Gruppe).
Die Berichtseinheit nimmt die Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes vor, wenn:
- die vertraglichen Rechte an den Zahlungsströmen aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder
- wenn eine Berichtseinheit den finanziellen Vermögenswert überträgt und die Übertragung eine Ausbuchung rechtfertigt.
Die Übertragung finanzieller Vermögenswerte wird noch genauer erörtert. Zunächst muss eine Berichtseinheit entscheiden, ob der Vermögenswert übertragen wurde oder nicht. Wenn der finanzielle Vermögenswert übertragen wurde, muss die Berichtseinheit feststellen, ob auch die Risiken und Chancen aus dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts übertragen wurden.
Wurde der finanzielle Vermögenswert übertragen?
Eine Berichtseinheit überträgt einen finanziellen Vermögenswert, indem sie entweder die vertraglichen Rechte zum Empfang der Zahlungsströme daraus überträgt oder indem sie die vertraglichen Rechte zum Empfang der Zahlungsströmeaus dem Vermögenswert behält, aber eine vertragliche Verpflichtung übernimmt, diese Zahlungsströme gemäß einer Vereinbarung weiterzugeben, und zwar wie folgt:
- Die Berichtseinheit ist nicht verpflichtet, dem Endempfänger Zahlungen zu leisten, wenn sie keine gleichwertigen Beträge aus dem Vermögenswert generiert.
- Es ist der Berichtseinheit nicht gestattet, den ursprünglichen Vermögenswert zu verkaufen oder zu verpfänden (es sei denn, als Sicherheit an den Endempfänger).
- Die Berichtseinheit ist verpflichtet, mögliche Zahlungsströme, die sie einnimmt, ohne wesentliche Verzögerung an die Endempfänger weiterzuleiten.
Wurden die Risiken und Chancen aus dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes übertragen?
Wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen übertragen wurden, wird der Vermögenswert ausgebucht. Wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen behalten wurden, muss die Berichtseinheit den Vermögenswert weiter in ihrem Abschluss ausweisen.
Wenn die Berichtseinheit die Risiken und Chancen aus dem Eigentum des Vermögenswerts im Wesentlichen weder behalten noch übertragen hat, muss sie prüfen, ob sie die Verfügungsmacht über den Vermögenswert behalten hat oder nicht.
Hat die Berichtseinheit diese Verfügungsmacht nicht behalten, muss sie den Vermögenswert ausbuchen. Hat die Berichtseinheit hingegen die Verfügungsmacht behalten, muss sie den Vermögenswert in dem Maße weiter erfassen, wie sie weiter an dem Vermögenswert beteiligt ist.
Die Übertragung finanzieller Vermögenswerte wird später im Zusammenhang mit IFRS 9 genauer erörtert werden. Auch in den Anwendungshinweisen zu § 36 sind die Schritte der Ausbuchung in einem einfachen Entscheidungsbaum zusammengefasst.
Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit
Eine Berichtseinheit führt die Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit durch, wenn diese getilgt ist. Dies trifft zu, wenn die im Vertrag festgelegte Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen ist.