Erhebliche Veränderungen ergeben sich durch die Implementierung der internationalen Regelungen des BCBS 239 in denen der Baseler Ausschuss die Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung formulierte. Diese schlagen sich in den MaRisk AT 4.3.4 „Datenmanagement, Datenqualität und Aggregation von Risikodaten“ nieder und sind von allen systemrelevanten, deutschen Instituten umzusetzen. Diese sind verpflichtet, bis Oktober 2020 die Vorgaben zur Datagovernance (Definition von Grundsätzen bezüglich Datenmanagement, Datenqualität und Risikodatenaggregation, vollständige Dokumentation von Prozessen und Datenflüssen) und Datenarchitektur, Finanzarchitektur und IT-Infrastruktur (beispielsweise Festlegung von Rollen und Zuständigkeiten, angemessene Kontrollen während des gesamten Datenzyklus, hoher Automatisierungsgrad) umzusetzen. Darüber hinaus muss die Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Risikodatensammlung unter Beachtung der Grundsätze der Genauigkeit, Vollständigkeit, Integrität, Aktualität und Flexibilität gewährleistet sein. Das MaRisk-Modul BT 3 „Anforderungen an die Risikoberichterstattung“, in dem die inhaltlichen und prozessualen Anforderungen an die Risikoberichterstattung formuliert wurden, ist von allen Kreditinstituten bereits bis Oktober 2018 umzusetzen.
Unterstützung der WTS Advisory im Rahmen der MaRisk-Implementierung
Bei der Umsetzung der MaRisk ist der Grundsatz der doppelten Proportionalität zu beachten, der besagt, dass sich sowohl die individuelle Ausgestaltung als auch die aufsichtsrechtliche Umsetzungsprüfung an der Größe und dem Risikoprofil eines Kreditinstitutes zu orientieren haben. Basierend auf dieser Maßgabe unterstützt die WTS Advisory bei der Einführung und Optimierung der einzelnen MaRisk-Module und erarbeitet angemessene Lösungspakete in Abhängigkeit von der Institutsgröße und Komplexität. Je nach Anforderung reicht das Leistungsspektrum von der umfassenden GAP-Analyse bis zur individuellen Umsetzung von Teilmodulen. Insbesondere im Bereich der Risikotragfähigkeitsberechnung, der Steuerung von Liquiditätsrisiken oder im Rahmen der Implementierung neuer Tools zur Risikoberichterstattung verfügt die WTS Advisory über ausgeprägtes Methodenwissen und setzt dieses unter Berücksichtigung der jeweiligen institutsspezifischen Rahmenbedingungen um.
Bei Interesse und für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.