- Identifikation der Positionen mit Credit Spread Risk (CSR)
Aktuell werden nach Definition der EBA/GL/2018/02 (§18) nur Aktivgeschäfte mit CSRBB gestresst. Wir erwarten, dass dies nicht geändert wird.
Viele betroffene Finanzdienstleister stressen aktuell nur Geschäfte mit dem IFRS 9 Geschäftsmodell Held-To-Collect-and-Sell und Held-for-Trading. Eventuell ist in Zukunft eine Ausweitung auf Held-To-Collect notwendig.
Finanzdienstleister schränken das Portfolio für das CSR gemessen und gesteuert werden weiterhin auf bestimmte Produktarten (börsengehandelt oder nicht etc.) oder Kundengruppen (zum Beispiel beobachtbarer CS) ein. Wir gehen davon aus, dass viele dieser Einschränkungen in Zukunft nicht mehr möglich sein werden und es zu einer Ausweitung der Positionen, die in die CSR-Steuerung aufgenommen werden, kommen wird.
Viele Banken haben auf Basis des ICAAP bereits eine Berücksichtigung des CSR in der barwertigen Sicht. Hier ist zum einen zu analysieren, ob die Methodik grundsätzlich den Anforderungen der EBA entspricht und ob Vereinfachungen nicht den Anforderungen entgegenlaufen.
Aktuell wird das CSR häufig weder im Net Interest Income, noch in der Earnings Perspektive berücksichtigt. Dies ist vermutlich nicht mit der neuen Anforderung im Einklang. Hier ist zu analysieren, inwieweit das CSR in die jeweiligen Cash Flows integriert werden kann oder ob hierfür vollkommen neue Logiken entwickelt und implementiert werden müssen.
Unterstützung der WTS Advisory bei der Integration regulatorischer Anforderungen
Auf Basis des erwarteten Draftpapiers und unserer langjährigen Erfahrung im IRRBB-Umfeld unterstützt Sie die WTS Advisory gerne bei der Erstellung der GAP-Analyse und der anschließenden Konzeption sowie Umsetzung einer tragfähigen CSR-Steuerung.
Bei Interesse und für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.