Zur Erfüllung der ESG (Environment, Social, Governance) Anforderungen stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Lieferanten gemäß des 2023 eingeführten Lieferkettengesetzes zu überprüfen und anhand eines Risikomanagements zu bewerten, ähnlich wie es Finanzinstitute im Rahmen des Know-Your-Customer (KYC) Prozesses bei ihren Kunden durchführen. Dies muss kontinuierlich über die gesamte Beziehung vom Onboarding bis zum Offboarding erfolgen. Dabei sind sowohl globale als auch regionale Anforderungen zu beachten und umzusetzen.
Während jedes Finanzinstitut die Umsetzung des Know-Your-Customer Prozesses sicherstellen muss, sind 2023 nur Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern im Inland vom Lieferkettengesetz betroffen - ab 2024 dann auch Unternehmen mit einer Größe von mindesten 1.000 Mitarbeitern. Der KYC-Prozess bildet die Grundlage zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (u. a. Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Sanktionen), ähnlich verhält es sich beim Lieferkettengesetz mit der Einhaltung von Menschenrechten. Durch sich kontinuierlich ändernden Regeln und Anforderungen seitens der Regulierungsbehörden stehen Unternehmen vor der Herausforderung, diese sowohl global als auch regional umzusetzen.
Mit Hilfe moderner Technologien lässt sich der Lebenszyklus von Kunden oder Lieferanten unter Berücksichtigung verschiedenster interner und externer Datenquellen Ende-zu-Ende digital und ohne Medienbruch abbilden. Dadurch wird die Erstellung von Echtzeitprofilen ermöglicht, auf deren Basis ein Risikomanagement fortlaufend erfolgen kann. Eine Neu-Bewertung kann zur Laufzeit durch externe Trigger aus anderen Systemen (z.B. Einkauf bei ESG, oder Transaktionsmonitoring bei KYC) erfolgen.
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